2. Phase der Iran-Sanktionen nun in Kraft

Am Montag trat nun die 2. und härteste Phase der Iran-Sanktionen in Kraft. Die Strafmaßnahmen sollen vor allem die Ölindustrie, aber auch den Banken- und Finanzsektor wie auch den Transportbereich treffen. Damit hat Donald Trump eines seiner Wahlversprechen eingelöst und möchte mit den Sanktionen den Iran zu einem neu ausverhandelten Atomdeal zwingen. Der Iran lässt sich unterdessen nicht einschüchtern, und bekräftigt die Bereitschaft weiterhin Erdöl zu verkaufen und die Sanktionen brechen zu wollen.

Ausgenommene Länder

US-Präsident Donald Trump hat einigen Ländern, die wirtschaftlich vom iranischen Öl abhängig sind, Zugeständnisse gemacht und für eine weitere Frist von 180 Tagen sanktionsfreie Lieferungen gewährt. Darunter fallen zwei EU-Länder – Italien und Griechenland – sowie Südkorea, die Türkei, Indien, China, Japan und Taiwan. Dennoch beharrt die USA darauf die Ölimporte aus dem Iran ganz auf Null zu setzen um das Land weiter unter Druck zu setzen.

Allen anderen Ländern und Unternehmen drohen bis auf Weiteres harte Strafen, sollten weiterhin Geschäfte mit dem Iran gemacht werden. So würde diesen Unternehmen der Zugang zum amerikanischen Finanzsystem gesperrt, und es könnten keine Geschäfte mehr in US-Dollar durchgeführt werden. Außerdem käme es in weiterer Folge zu drakonischen Geldstrafen.

Eingeschränkter SWIFT-Zugang für iranische Banken

Der iranische Finanzsektor wurde durch die Einschränkung des Zugangs zum Datenaustausch-System von SWIFT hart getroffen. Diese wurde aus Gründen der Stabilität und Integrität des internationalen Finanzsystems unternommen, und ist laut der Zahlungsverkehrsorganisation bedauerlich. Damit sind die Banken vom globalen Finanzsystem quasi ausgeschlossen. Welche iranischen Banken davon betroffen sind, wurde nicht bekannt gemacht. Das ist besonders für die EU bitter, hatte sie sich doch bis zuletzt für den Verbleib ausgesprochen.

Um die wirtschaftlichen Beziehungen zum Iran wenigstens teilweise aufrecht erhalten zu können, arbeitet die EU weiter an einer Zweckgesellschaft (siehe Artikel). Diese soll auf Basis von Tauschgeschäften statt Geldfluss arbeiten. Jedoch stehen weiterhin technische, organisatorische, politische und rechtliche Probleme im Raum, die nicht so leicht zu lösen sind.

Konsequenzen für österreichische Unternehmen

Die Wirtschaftskammer Österreich hat für österreichische Firmen eine Informationsseite für iranische Geschäfte eingerichtet: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/iran-wiedereinsetzung-der-us-sanktionen.html

Grundsätzlich raten Wirtschaftsexperten aber zur Vorsicht. Besonders Unternehmen, die nicht nur im Iran, sondern auch in den USA aktiv sind, könnten geschäftsbedrohende Konsequenzen erleiden. Bei Fragen können Sie sich an das AußenwirtschaftsCenter Teheran wenden: teheran@wko.at

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