Britische Regierung entwirft einen BREXIT-Notfallplan

Die britische Regierung hat in 25 Dokumenten einen Plan veröffentlicht, der beim „No-Deal“ – also beim Hard Brexit ohne Übereinkommen mit der EU – in Kraft tritt. Es sollen noch weitere Dokumente in den nächsten Wochen erscheinen. Diese Dokumente lesen sich wie eine Art Notfallplan und betreffen auch den Import- bzw. Exportbereich. Die prodata hat sich diesen Plan angeschaut, und folgende Punkte sind interessant:

  • In der EU hat die Europäische Kommission die Aufgabe inne, den Handel zu unterstützen und notfalls zu schützen (siehe Artikel über Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr von Stahl). Für die Zeit nach dem März 2019, das heißt wenn der BREXIT vollzogen ist, wird die TRA (UK Trade Remedies Authority) für diese Aufgaben herangezogen. Großbritannien ist also gerade dabei eine eigene und EU-unabhängige Kommission ins Leben zu rufen.
  • Britische Unternehmen werden darauf vorbereitet, dass Exporte in die EU bzw. Importe aus der EU in Zukunft als Drittland abzufertigen sind, und dafür höhere bürokratische Hürden zu nehmen sind. Den Unternehmen wird ans Herz gelegt bereits jetzt eine Bestandsaufnahme zu machen. Für den Import aus der EU bzw. Export in die EU wird die Beantragung einer EORI-Nummer, die INCOTERMS in den Verträgen und die korrekte Klassifizierung in den Zolltarif verpflichtend. Die Inanspruchnahme eines professionellen Zollexperten wird den Unternehmen ebenfalls empfohlen. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass in Zukunft Zölle zu bezahlen sind. Die Verwendung einer „import/export declaration“ ist ebenso verpflichtend. Auch die zukünftige „Außengrenze“ in Irland wird im Dokument angesprochen.
  • Die zukünftige Zuordnung zu den korrekten Zolltarifnummern ist ein eigenes Dokument des Notfallplans. Die 10stellige Nummer wird für Importe und die 8stellige Nummer für Exporte benutzt. 
  • Bezüglich Exportkontrolle muss Großbritannien ebenfalls eigene Regularien erstellen. Im Großen und Ganzen dürften sich diese aber mit den EU-Regeln decken, und es dürften sich wenig Neuerungen ergeben. Unternehmen wird aber empfohlen sich vorher zu informieren, ob sie bei Exporte in die EU, die unter die Dual-Use-Verordnung fallen, eine eigene Export-Genehmigung benötigen.

Die britische Regierung betont mehr als deutlich in diesem Papier, dass der „No-Deal“ mehr als unwahrscheinlich ist, und diese Dokumente nur für den Notfall bestimmt sind. Jedoch ist angesichts der Tatsache, dass die Verhandler eigentlich nur noch bis Ende Oktober Zeit haben ein Abkommen zu schließen und es bis dato zu keiner Einigung gekommen ist, der Fall mehr als wahrscheinlich, dass es zu einem Hard BREXIT kommt.

Auch die EU bereitet sich auf den Ernstfall vor und hat am 27. August ein Dokument bzgl. BREXIT veröffentlicht. Auch in diesem Papier wird deutlich, dass ein Hard BREXIT mehr als wahrscheinlich sein dürfte. Besonders für Unternehmen, die in Großbritannien sehr engagiert sind sollten, sich diese Veröffentlichung sehr gut durchlesen: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament.

Die prodata hat sich mit dem BREXIT ebenfalls schon intensiv auseinandergesetzt. Da Großbritannien ab März 2019 als Drittland zu behandeln ist, sind natürlich Umstellungen an pZoll und dem e-zoll Connector für GTS vorgesehen. Aus österreichischer Sicht ist ein Export nach GB bzw. ein Import aus GB über e-zoll leicht umzusetzen. Auch der deutsche ATLAS-Export stellt kein Problem dar. Die Änderungen am System sind geringfügig. Eine zentrale Zollabwicklung ist in Zukunft aber leider nicht möglich und österreichischen Unternehmen mit einer Niederlassung oder Tochterfirma in Großbritannien können wir leider nicht weiterhelfen. Für diesen Fall müssen wir die betroffenen Firmen ans zuständige Zollamt oder an externe Zolldienstleister in Großbritannien verweisen.

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