Die Frist für die obligatorische Umstellung auf den neuen e-zoll Webservice der österreichischen Zollverwaltung endet mit diesem Jahr. Kunden von pZoll, pZoll Cloud oder dem e-zoll Connector für GTS haben dafür einige kleine Anpassungen an Ihrer Zollsoftware vorzunehmen um die Verbindung mit dem österreichischem Zollsystem e-zoll aufrechtzuerhalten. Wurden in Ihrem Unternehmen die notwendigen Adaptionen bereits getätigt?
Wie in unserem Beitrag vom 17. Oktober 2019 bereits angekündigt, ist bis Ende des Jahres 2020 der Umstieg auf das neue e-zoll Webservice notwendig. Die Zollverwaltung hat dabei ein besonderes Augenmerk auf noch nicht abgeschlossene Prozesse gelegt. Damit von Ihrer Seite keine Rücksicht darauf genommen werden muss, wurde der Einfachheit halber die Nachrichtenübermittlung von ausstehenden Zollanmeldungen ins neue Portal integriert. Einem Umstieg steht also nichts mehr im Wege.
Damit die reibungslose Kommunikation unserer Zollsoftware mit dem neuen e-zoll Webservice wie gewohnt funktionieren kann, sind dafür kleine Adaptionen vorzunehmen. Wer die Anpassungen noch nicht getätigt hat, findet eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die jeweilige Zollapplikation (pZoll, pZoll Cloud oder dem e-zoll Connector für GTS) in unserem Beitrag „Neues e-zoll Webservice erfordert Anpassungen“. Bei Fragen stehen wir gerne unter unserer Support-Hotline zur Verfügung.