Anpassungen in Zollsoftware bis 31.03.2021 zwingend erforderlich

Für Unternehmen mit eigener Zollabwicklung stehen wichtige, unerlässliche Änderungen ins Haus. Bis spätestens 31.03.2021 müssen unsere Zollsoftware-Kunden wichtige Anpassungen vornehmen, damit sie weiterhin Zollanmeldungen tätigen können. Damit diese überhaupt möglich sind, sind vorher einige organisatorische Maßnahmen, welche einige Tage bis Wochen, in Anspruch nehmen können, zu tätigen. Bitte bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor.

Wieso diese Anpassungen vorzunehmen sind, erläutern wir genauer im Blogartikel „Neues e-zoll Webservice erfordert Anpassungen“. An dieser Stelle möchten wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt Anleitung der nötigen Vorkehrungen zur Verfügung stellen.

Vorbereitende Maßnahmen

  1. Informieren Sie sich, ob Ihr Unternehmen bereits einen Zugang zum Unternehmensservice Portal (USP.gv.at) hat.
  2. Das USP sieht ein personifiziertes Benutzerkonto vor. Das bedeutet im Unternehmen muss ein USP Webserviceadministrator, welcher die Verfahrensrechte über das Portal hat, ernannt werden.
  3. Für die Anmeldung ist eine Handysignatur, Bürgerkarte oder FinanzOnline-Kennung notwendig. Stellen Sie sicher, dass der USP Administrator Zugang mit einer dieser Möglichkeiten hat.
  4. Der Administrator folgt nun den Anweisungen der Anleitung „Anwendungshilfe zur Einrichtung eines Webservicekontos mit entsprechender Berechtigung für e-zoll im USP“
  5. Haben Sie die Einrichtung einer Webservicekennung (Webservicekonto mit Webservicerecht) im USP abgeschlossen, sind noch technische Schritte in Ihrer Zollsoftware zu erledigen.

Technische Änderungen in Ihrer Zollsoftware

Je nach Software, die Sie für Ihre Zollabwicklung benutzen, informieren Sie sich bitte untenstehend was zu tun ist und kontaktieren Sie das prodata Support-Team.

Gerne unterstützen wir Sie persönlich bei den Anpassungen. Bitte melden Sie sich so rasch wie möglich, damit es zu keinen unnötigen Wartezeiten in der Support-Hotline rund um den 31.03.2021 kommt.

Für pZoll Cloud Kunden

Cloud Kunden müssen lediglich die Schritte wie in der „Anwendungshilfe zur Einrichtung eines Webservicekontos mit entsprechender Berechtigung für e-zoll im USP“ durchführen. Unter Punkt 8 auf Seite 7 wird beschrieben wie Sie zur neuen USP Kennung gelangen. Drücken Sie den Button „USP Kennung herunterladen (pdf)“. Dieses PDF schicken Sie bitte an office@prodata-rz.com. Alles Weitere richten wir für Sie ein!

Für Kunden mit pZoll auf eigenem SAP® System

Als pZoll-Produktverantwortlicher oder Key User koordinieren Sie bitte die Umstellung mit Ihrer SAP®-Basis-Administration. Da nicht nur die in pZoll gespeicherten Zugangsdaten, sondern auch die URL geändert werden muss, haben wir für Sie eine eigene Anleitung (pZoll für SAP®) zusammengestellt.

Für Kunden mit e-zoll Connector für GTS

Folgen Sie bitte für die Konfiguration im e-zoll Connector für GTS dieser Anleitung (e-zoll Connector).

Verwandte Beiträge

Updates – e-zoll auf ACCS Umstellung

Aktualisiert am 14.03.2024 Abonnieren Sie jetzt den prodata-Newsletter und bleiben Sie informiert. Newsletter abonnieren Die österreichische Zollbehörde hat ein neues Zollabfertigungssystem als Standardsoftware der griechischen

Zum Beitrag »

Anmeldung zum prodata Newsletter

Möchten Sie regelmäßig über alle Neuerungen in den Bereichen Zoll, Außenhandel, Compliance, Exportkontrolle, Warenwirtschaft, Wirtschaftssanktionen, SAP und vieles mehr informiert werden? Dann melden Sie sich für unseren Blog-Newsletter an, und erhalten Sie regelmäßige Statusmeldungen! Bleiben Sie immer am aktuellsten Stand!