Fehlermeldungen bei Zollanmeldungen durch Änderung der Dual Use-Güterliste möglich

In der neuen Dual Use-Güterliste der Europäischen Kommission, die mit 31.12.2019 in Kraft getreten ist, wurden einige textuelle Änderungen durchgeführt. Waren, welche 2019 noch nicht als Güter mit doppeltem Verwendungszweck deklariert waren, können somit eine behördliche Fehlermeldung beim Zollsystem bewirken. Das prodata Supportteam erklärt Ihnen wie sie diese schnell und einfach beseitigen können.

Mit der neuen  Verordnung 2119/2019 der Europäischen Kommission wurden Änderungen in der neuen Dual Use-Güterliste in unten angeführten Kategorien durchgeführt. Dabei handelt es sich um sprachliche Überarbeitungen einiger Listenpositionen sowie redaktionelle Klarstellungen. Für Ausfuhren in Drittstaaten bzw. innergemeinschaftliche Verbringungen kann dies eine Änderung der Genehmigungspflicht bewirken.

  • Kategorie 1: bzgl. Chemikalien
  • Kategorie 3: Allgemeine Elektronik
  • Kategorie 5, Teil 2: Informationssicherheit
  • Kategorie 6: Sensoren und Laser
  • Kategorie 9: bzgl. Trägerraketen

Falls Sie Waren in oben genannten Kategorien in Ihrem Bestand führen, empfiehlt die europäische Kommission den geänderten Dual Use-Listentext mit dem zuvor gültigen Text zu vergleichen. Dabei gilt es mit Bedacht zu überlegen, ob die eigenen Waren betroffen sind.

Bei allen Zollanmeldungen betroffener Waren können nun Fehlermeldungen betreffend der Dual Use-Verordnung auftreten. Die wiederkehrende manuelle Eingabe des entsprechenden Dokumentenartencodes ist zeitaufwendig. Um Ihnen den Vorgang zu erleichtern, hat unser Supportteam für Sie eine Anleitung zum Hinterlegen für Vorschlagswerte zu Dokumenten erstellt. Damit wird automatisch der hinterlegte Code bei jeder betroffenen Zollanmeldungsposition eingetragen.

Wichtig: Umgekehrt überprüfen Sie bitte auch, ob alle Vorschlagswerte für Dual-Use-Codierungen (z.B. Dokumentencode Y901) weiterhin zutreffend sind.

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