Nachschau des 59. e-zoll Forums in Salzburg

Am 10. September 2019 war unser pZoll Produktmanager René Ableidinger beim 59. e-zoll Forum in Salzburg. Neben vielen technischen Details wurde über die groß geplante Reform der Zollämter, das Customs Decision Austria bzw. die Frage, wen die Übernahme der Kosten bei Verschlussänderungen trifft, gesprochen.

Ein Thema auf das wir ebenso bereits seit Langem gespannt warten, ist das neue e-zoll. Nach dem 2016 in Kraft getretenem neuen EU-Zollrecht muss das Zollabwicklungssystem an die Neuerungen adaptiert werden. Einige Features, die das neue e-zoll beinhalten sollen, wurden zwar angesprochen, nähere Details zu dem neuen EU-konformen Zollabwicklungssystem blieben aber nach wie vor ausständig. Als Software-Entwickler im Zollbereich wurden wir jedoch eingeladen bei der Implementierung des Versandverfahrens (NCTS) mitzuwirken.

Customs Decision Austria

Über das neue Portal Zoll oder Customs Decision Austria wurde von uns bereits ausführlich in früheren Artikel berichtet. Nähere Informationen dazu finden sie unter unserem Schlagwort CDA. (Link: https://www.prodata-rz.com/schlagwort/cda/).

ACHTUNG: Im Zuge der Reorganisation wurden über tausend RIN (Representative Identification Number/Vertreternummer), die seit 1,5 Jahren nicht mehr verwendet wurden, ausfindig gemacht. Die Behörde will diese in naher Zukunft deaktivieren. Sollten Sie im Besitz einer solchen RIN sein und diese in Zukunft noch benötigen, sind Sie dazu aufgerufen, sich bei der Behörde zu melden. Darüber hinaus empfiehlt Herr Winterleitner, der Amtsdirektor und Zollrechtsexperte des BMF, Bewilligungsanträge für Import und Export getrennt zu beantragen.

Zollamt Österreich

Nachdem es seit 15 Jahren zu keinen großen Änderungen in den Zollämtern gekommen ist, hat die Regierung eine Verwaltungsreform in Auftrag gegeben. Ziel ist es Zollprozesse schneller, effizienter und flexibler zu gestalten. Durch die Digitalisierung sollen Erleichterungen vor allem für zertifizierte Wirtschaftsbeteiligte geschaffen werden – rund um die Uhr direkt am Wirtschaftsstandort unterstützt durch mobile Anwendungen. Auch soll es zu einigen Modifikationen in den Begrifflichkeiten kommen. So werden Wirtschaftsräume zu Dienststellen und Zollämter heißen bald Zollstellen, da es künftig nur noch ein „Zollamt“, nämlich das Zollamt Österreich geben soll. Interessant ist hierbei zu wissen, welcher Dienststelle Sie in Zukunft angehören. In den Folien können Sie nicht nur die neue Zuordnung zu Ihrer Dienststelle, sondern auch andere interessante Details zu der geplanten Rundumerneuerung der österreichischen Zollbehörde finden.

Kostenpflicht bei Verschlussänderung

Die Frage wann es zu Kommissionsgebühren bei Verschlussänderungen kommt, hat das BMF beim 59. e-zoll Forum in Salzburg geklärt. Die genauen einzelnen Fälle können Sie bei Bedarf den Folien unten „Alle Unterlagen zum Nachlesen“ entnehmen.

Geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Nach langer Empörung über die Wettbewerbsverzerrung aufgrund der MWSt-Befreiung von Importwarensendungen unter 22 Euro, entfällt diese nun EU-weit ab 2021. Zukünftig wird bei der Anmeldung von zollfreien Kleinsendungen ausschließlich der Verfahrenszusatzcode „C07“ (erweitert auf 0 – 150 Euro) zur Anwendung kommen. Der Code „307“, welcher derzeit für Waren von 22 – 150 Euro eingesetzt wird, fällt damit weg.

Ungültigkeitserklärung nach Ausgangsbestätigung

Eine Ungültigkeitserklärung einer (Wieder-)Ausfuhranmeldung ist zurzeit nur in Papierform durchführbar. Im neuen e-zoll-System soll das künftig elektronisch möglich sein.

Alle Unterlagen zum Nachlesen

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