Nachschau des 61. e-zoll Forums am 20.05.2020

Bedingt durch die Covid-19-Maßnahmen fand das 61. e-zoll Forum am 20. Mai zum ersten Mal als Onlinekonferenz via Skype statt. Auf der Tagesordnung standen u.a. die Auswirkungen der Corona Krise, das neue UZK e-zoll 2.0 und Neuigkeiten zum Brexit.

Brexit

Ab dem 1.1.2021 wird Nordirland zoll- und steuerrechtlich wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt. Großbritannien muss die Formalitäten des UZK und die EU-Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerregeln sowie den EU-Zolltarif für alle Waren anwenden, die aus einem Drittland oder GB nach Nordirland eingeführt werden oder die Nordirland entweder in ein Drittland oder nach GB verlassen.

Sicher ist derzeit, dass es für Nordirland einen eigenen Ländercode „XI“ geben wird, für GB ohne Nordirland ist der Ländercode „XU“ geplant, aber noch nicht bestätigt. Somit wird es keine Ausfuhren nach Nordirland (Prüfung NR0251) geben, nach „XU“ (Rest-GB) allerdings schon.

e-zoll 2.0

Das UZK e-zoll System erhält nun vom BMF den Titel e-zoll 2.0 und soll bis 2025 fertig gestellt sein. Derzeit werden vom BMF noch keine Schnittstellen angeboten um unsere Zollsoftware pZoll und den e-zoll Connector für GTS künftig auf das neue e-zoll 2.0 vorzubereiten. Diese sollen aber vom BMF rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wir halten Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden.

Auswirkungen der Corona Krise

Der Lock Down der Geschäftswelt hat mancherorts die Frachtkosten extrem ansteigen lassen. Sollten in einigen Fällen die Frachtkosten den Wert der Ware übersteigen, löst dies eine Fehlermeldung im e-zoll System aus. Abhilfe geschaffen werden kann durch die Umverteilung der Kosten auf verschiedene Berichtigungstypen oder auf „Andere Zahlungen“ (ZAND).

Die Modernisierung der österreichischen Zollverwaltung wurde auf Grund der Corona Krise auf 1.1.2021 verschoben.

Interessant ist auch, dass entgegen aller Erwartungen während der Krise nur ein Rückgang von 15% bei Zollanmeldungen verzeichnet wurde.

Importe von Kleinsendungen

Nächstes Jahr werden Kleinsendungen unter 22 Euro nicht mehr steuerfrei sein. Dies wird hauptsächlich für Post- und Expressdienste oder Spediteure relevant sein. Die geplante nationale Vorverlegung auf den 1. September 2020 wird aller Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden und durch den EU-weiten Termin am 1. Januar 2021 ersetzt. Die Behörde überlegt derzeit auch die Einführung der IOSS Nummer (Import-One-Stop-Shop) auf 1. Juni 2021 zu verschieben. Die Angabe einer IOSS Nummer auf Importsendungen ermöglicht eine eindeutige Zuordnung zu einem Unternehmen und erleichtert damit den Wirtschaftsbeteiligten die Steuerabgabe.

Übernahme der Zollschuld

Obwohl derzeit nicht aktuell wurde beim 61. e-zoll Forum über die Entrichtung der Abgaben durch Dritte bei Zollanmeldungen gesprochen. Da die Vertreterverhältnisse nach wie vor manchmal Unklarheiten aufwerfen, wurde ein pdf zur besseren Übersichtlichkeit erstellt.

Unterlagen zum Nachlesen

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