Was bedeuten die US-Sanktionen gegen den Iran für österreichische Unternehmen

Im Mai 2018 hat US-Präsident Trump das bestehende Nuklear-Abkommen mit dem Iran unter großer medialer Begleitung aufgekündigt. Die nuklearbezogenen US-Sanktionen sollen nun wieder voll zum Tragen kommen. Diese werden in zwei Phasen wiedereingeführt:
  • Phase 1 erfolgt am 6. August 2018. Diese Sanktionierungen betreffen den iranischen Automobilsektor und das Verbot für die Lieferung von Zivilluftfahrzeugen und deren Komponenten.
  • Phase 2 kommt mit dem 4. November 2018. Hier werden massive Einschränkungen erwartet – der Petroleumsektor, der Energiesektor (Erdöl und Erdgas), Häfen und Schifffahrt werden sanktioniert wie auch Nicht-US-Finanzinstitute, die Transaktionen mit der iranischen Zentralbank tätigen. Außerdem kommt es zur Aufhebung der bisherigen General License H (ausländische Tochterfirmen von US-Firmen durften Iran-Geschäfte durchführen). Schlussendlich kommt es zur Wiederlistung von natürlichen und juristischen Personen auf der SDN List – diese Liste hat extraterritoriale Wirkung und ist von jedermann zu beachten. Auf diese Liste werden höchstwahrscheinlich ab November alle iranischen Banken wie auch wirtschaftlich relevanten iranischen Unternehmen kommen, aber auch iranische Ministerien.

Als Übergangsregelung werden Nicht-US-Firmen aufgefordert ihre Geschäftsbeziehungen, die sie vor dem 8. Mai 2018 rechtmäßig getätigt haben, bis zum 6. August bzw. 4. November 2018 zurückzunehmen. 1

Secondary Sanctions

Für österreichische wie auch andere europäische Unternehmen sind diese Sanktionen, obwohl nur von der USA und nicht von der EU beschlossen, von größter Bedeutung, handelt es sich doch dabei um „secondary sanctions“. Diese Sanktionen zielen darauf ab, Nicht-US-Firmen von Investitionen im Iran abzuhalten. Falls weiterhin Geschäfte mit dem Iran getätigt werden, drohen hohe Geldstrafen und der Verlust des Zugangs zum amerikanischen Wirtschafts- und Bankensektor. Hier verfügen die Vereinigten Staaten über ein sehr mächtiges Instrument, denn Personen oder Firmen, die diese Sanktionen ignorieren, könnten ihrerseits auf die US-Listen (schwarze Listen) kommen, was einem wirtschaftlichen Bankrott gleichkommt! Ob diese amerikanische Vorgehensweise völkerrechtlich legal ist, darüber wird noch zu diskutieren sein.

Die Reaktion der EU

Die Begeisterung der EU hält sich naturgemäß in Grenzen, war sie doch die treibende Kraft hinter dem Atom-Deal mit dem Iran. Die EU will an der Atomvereinbarung jedenfalls festhalten und droht ihrerseits mit Konsequenzen für europäische Firmen, die sich den US-Sanktionen beugen. Durch das Abwehrgesetz, das gegen die US-Sanktionen erlassen wurde, wären europäische Firmen, die weiterhin in den Iran investieren, finanziell abgesichert bei möglichen entstandenen Kosten oder Verlusten durch die Sanktionen. Ob dies dann auch wirklich der Fall sein wird, ist mehr als fragwürdig, und europäische Firmen ziehen bereits die Konsequenzen.

So glaubt Airbus nicht mehr an die Auslieferung von 97 bestellten Flugzeugen an den Iran. Und auch die oberösterreichische Oberbank, die Iran-Geschäfte für österreichische Unternehmen finanzieren wollte, hat sich nun zurückgezogen. Die US-Sanktionen treiben auch merkwürdige Blüten – so hat der amerikanische Sportartikelhersteller Nike der iranischen Fußball-WM-Mannschaft verboten, ihre Schuhe bei den WM-Spielen in Russland zu tragen.

Sind Iran-Geschäfte für österreichische Unternehmen noch möglich

Laut Experten sind aber weiterhin Betätigungsfelder für österreichische Unternehmen im Iran möglich. Geschäfte in nicht sanktionsbelasteten Wirtschaftsbereichen können weiterhin getätigt werden – Unternehmen müssen nur genau prüfen und die doch sehr großen Hürden überwinden. Die größte wird natürlich der Zahlungsverkehr sein: eine Bank zu finden, die iranische Geschäfte finanziert, wird eine große Aufgabe werden. Auch stecken viele europäische Unternehmen nun in einem Dilemma: tätigen sie Geschäfte mit dem Iran, drohen US-Strafen, tätigen sie diese aus diesem Grund nicht, drohen EU-Strafen wegen der Befolgung eines fremden Sanktionsregimes. Hier fehlt die effiziente Unterstützung durch die EU und ihrer Investitionsbank leider noch völlig!

pControl – Software zur Überprüfung der Sanktionslisten

Um europäischen Firmen den Umgang mit den (auch amerikanischen) Sanktionslisten zu erleichtern, hat die prodata die Software pControl in SAP ERP entwickelt. pControl Sanktionslistenprüfung ist eine effiziente Softwarelösung, um einfach und rasch zu prüfen, ob es aktuelle Embargo-Maßnahmen (Liefer- oder Handelsverbote) gegen einen Ihrer Geschäftskontakte gibt. Besonders durch die wiedereingeführten US-Sanktionen sollten Sie als Unternehmer mehr denn je darauf achten, nur mit nicht-sanktionierten Unternehmen Geschäfte zu tätigen. Dadurch zeichnen Sie sich als verlässlicher und glaubwürdiger Geschäftspartner aus und vermeiden hohe Geldstrafen!

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