Einspruch gegen Zollaussetzungen noch bis 19.12.2019 möglich

Die neuen Anträge auf autonome Zollaussetzungen oder Zollkontingente wurden von der Europäischen Kommission gesammelt und auf der Website des BMF zur allgemeinen Einsicht zur Verfügung gestellt. Gegen diese Anträge können Sie noch bis 19.12.2019 Einwände erheben, sollten Sie ein Produkt herstellen, das sich auf dieser Liste befindet.

Wie werden Zollaussetzungen und Zollkontingente beantragt?

Zollaussetzungen und Zollkontingente dienen der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Werden benötigte Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile in mangelnder Qualität, in zu niedriger Menge oder gar nicht angeboten, kann ein Antrag auf Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren beim BMF gestellt werden. Jedes europäische Unternehmen, welches oben genannte Waren benötigt, ist dazu berechtigt solch einen Antrag zu stellen (umgekehrt haben Sie auch das Recht Einspruch gegen einen Antrag zu erheben, sollten Sie eine oder mehrere dieser Produkte selbst herstellen).

Die Fristen für österreichische Firmen sind jedes Jahr am 15. Jänner bzw. am 15. Juli. Zwei Monate später leitet das BMF die geprüften Anträge weiter an die Europäischen Kommission. Sollte es zu einer positiven Entscheidung kommen, treten die Zollaussetzungen bzw. Kontingente circa ein Jahr später in Kraft. Anzumerken ist, dass diese autonomen Zollaussetzungen zeitlich begrenzt sind und bei Bedarf rechtzeitig per Antrag verlängert werden müssen.

Einspruch gegen Zollaussetzungen bzw. Zollkontingente

Als Hersteller einer Ware, für die ein Antrag auf Aussetzung der autonomen Zollsätze von einem anderen Unternehmen gestellt wurde, haben Sie den Anspruch dagegen Einwände zu erheben. Dies muss mindestens sechs Monate vor Inkrafttreten der neuen Zollaussetzungen über die nationalen Verwaltungen bei der Europäischen Kommission geschehen. Ein formloses Schreiben per E-Mail oder mittels Formular an das BMF, Abteilung IV/8, reicht dafür vollkommen aus. Da alle europäischen Unternehmen berechtigt sind, derartige Anträge zu stellen, ist es ratsam die Liste aller Anträge für Zollaussetzungen und Zollkontingente halbjährlich zu kontrollieren, falls Sie Rohstoffe, Halbfertigwaren und Bauteile herstellen, die Ihres Wissens die oben genannten Kriterien erfüllen könnten.

Aktuell: Gegen die neuen Anträge, die per 1.7.2020 in Kraft treten, können Sie noch bis 19.12.2019 Einwände erheben, sollten sie ein Produkt herstellen, das sich auf dieser Liste befindet.

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