Neue Dokumentationsvorgaben am chinesischen Zoll

Bereits im November 2017 hat das chinesische Zollamt die „GACC Announcement No. 56, 2017 on Vessels, Aircrafts & Manifests Data Declaration Items“ erlassen, die mit Juni 2018 nun in Kraft getreten sind. Die vollständige englische Übersetzung der Erklärung ist unter diesem Link http://www.e-to-china.com/tariff_changes/Policy_Focus/2017/1124/113580.html zu finden.

Die Erklärung hat zum Ziel Risiken beim Im- bzw. Export zu minimieren und eine reibungslose und rasche Zollabfertigung zu gewährleisten. Folgende Vorgaben sind nunmehr von Unternehmen zu erfüllen: 

Alle Zolldokumente wie auch die Frachtbeschreibung müssen 24 Stunden vor dem Ladevorgang am chinesischen Zollamt eingereicht werden. Dazu gehören ebenso die vollständigen Kontaktdaten des Versenders und Empfängers und die Unternehmenscodes. Logistikunternehmen müssen dabei dem Zoll die elektronischen Daten der ein- bzw. ausgehenden Schiffe, Flugzeuge, etc. unter Einhaltung der Zollbestimmungen übermitteln. Der Code des Empfängers bzw. des Versenders muss ausgefüllt sein gemäß „Enterprise Code Types Summary“ als „Codeabkürzung und Enterprise Code“. Der „united social credit code“ des tatsächlichen Empfängers wird dabei angegeben unter der Bezeichnung „USCI + code“.

Für österreichische Unternehmen bedeutet dies, dass die USt-IdNr. notwendig ist. Alternativ dazu dürfen Länder der EU die europäische Steuernummer (EORI-Nummer) verwenden. Damit Verzögerungen vermieden und alle Anforderungen der chinesischen Zollbehörde erfüllt werden, müssen die oben genannten Daten vollständig angegeben werden.

Für nähere Infos kontaktieren Sie bitte Herrn Dr. Martin Glatz aus dem AußenwirtschaftsCenter in Peking: peking@wko.at

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