Übergangsfrist für Ursprungszeugnisse endet

Ab 1. Mai 2019 dürfen nur noch Ursprungszeugnisse „A51-Laser“ mit der Bezeichnung „Europäische Union“ verwendet werden. Damit endet die dreijährige Übergangsfrist, die mit 1. Mai 2016 begann, als das neue Zollrecht der Europäischen Union in Kraft trat. Neben der Bezeichnung „Europäische Union“, die den Aufdruck „Europäische Gemeinschaft“ ersetzt hat, kam es auch beim Feld 8 zu Änderungen.

Erwerben Sie rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist die Ursprungszeugnisse A51 K-Laser! Diese erhalten Sie beim Verlag Kitzler: www.kitzler-verlag.at.

Verwandte Beiträge

Updates – e-zoll auf ACCS Umstellung

Die österreichische Zollbehörde hat ein neues Zollabfertigungssystem als Standardsoftware der griechischen Firma Netcompany angeschafft und will mit dem neuen ACCS (Austrian Customs Clearance System) die Vorgaben des UZK umsetzen und das bestehende e-zoll System in drei Schritten ablösen. Das klingt zunächst recht unspektakulär! Das Hauptproblem für alle (Behörden, Zollsoftwarehersteller und Wirtschaft) ist der extrem enge Zeitplan.

Zum Beitrag »

Anmeldung zum prodata Newsletter

Möchten Sie regelmäßig über alle Neuerungen in den Bereichen Zoll, Außenhandel, Compliance, Exportkontrolle, Warenwirtschaft, Wirtschaftssanktionen, SAP und vieles mehr informiert werden? Dann melden Sie sich für unseren Blog-Newsletter an, und erhalten Sie regelmäßige Statusmeldungen! Bleiben Sie immer am aktuellsten Stand!