Übergangsfrist für Ursprungszeugnisse endet

Ab 1. Mai 2019 dürfen nur noch Ursprungszeugnisse „A51-Laser“ mit der Bezeichnung „Europäische Union“ verwendet werden. Damit endet die dreijährige Übergangsfrist, die mit 1. Mai 2016 begann, als das neue Zollrecht der Europäischen Union in Kraft trat. Neben der Bezeichnung „Europäische Union“, die den Aufdruck „Europäische Gemeinschaft“ ersetzt hat, kam es auch beim Feld 8 zu Änderungen.

Erwerben Sie rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist die Ursprungszeugnisse A51 K-Laser! Diese erhalten Sie beim Verlag Kitzler: www.kitzler-verlag.at.

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ACHTUNG: Neues e-zoll und ACCS Zertifikat am 19.02.2025

Da nicht nur das Server-Zertifikat, sondern die ganze Zertifikatskette ersetzt wird, müssen Sie zwingend das neue Zertifikat von Ihrer IT einspielen lassen, da sie ansonsten keine Zoll- und Versandbelege an e-zoll oder ACCS mehr senden können. Das neue Zertifikat kann ab sofort hinterlegt werden. Das alte Zertifikat muss bis zum Zertifikatstausch durch die Behörde am System bleiben!

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