
Was bringt die geplante Zollreform des UZK?
Für viele kam die Zollreform der Europäischen Kommission überraschend. Der Wegfall der Zoll-Freigrenze von 150 EURO und eine neue EU-Zollbehörde mit einem EU-weit einheitlichen IT-Zollsystem
Der prodata Blog liefert regelmäßig Beiträge zu aktuellen Zoll- und Außenwirtschaftsthemen. Wir teilen Praxistipps wie auch Beobachtungen der Entwicklungen und Trends im Zoll und Außenhandel. Als der Zollsoftwarehersteller für SAP® Systeme in Österreich finden Sie zudem nützliche Informationen zu unseren Lösungen und SAP®.
Für viele kam die Zollreform der Europäischen Kommission überraschend. Der Wegfall der Zoll-Freigrenze von 150 EURO und eine neue EU-Zollbehörde mit einem EU-weit einheitlichen IT-Zollsystem
Für Unternehmen mit eigener Zollabwicklung stehen wichtige, unerlässliche Änderungen ins Haus. Bis spätestens 31.03.2021 müssen unsere Zollsoftware-Kunden wichtige Anpassungen vornehmen, damit sie weiterhin Zollanmeldungen tätigen
Die Frist für die obligatorische Umstellung auf den neuen e-zoll Webservice der österreichischen Zollverwaltung endet mit diesem Jahr. Kunden von pZoll, pZoll Cloud oder dem
Am Montag, den 21.10.2019 geht das neue e-zoll Webservice mit einem großzügigen Übergangszeitraum bis Ende 2020 produktiv. Die technische Anleitung für die Anpassungen, die von
Wer bis jetzt noch nicht umgestellt hat, für den wird es nun höchste Zeit. Ab 1. Mai 2019 dürfen nur noch die Ursprungszeugnisformulare mit der
Die italienische Gemeinde Campione d’Italia ist ein Teil des Luganer Sees und eine vom Schweizer Kanton Tessin umgebene Exklave. Diese außergewöhnliche Konstellation hat im 8.
Ab 1. Mai 2019 dürfen nur noch Ursprungszeugnisse „A51-Laser“ mit der Bezeichnung „Europäische Union“ verwendet werden. Damit endet die dreijährige Übergangsfrist, die mit 1. Mai
Der AEO-Status (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) eines Unternehmens beschreibt es als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig. Während der AEO vor dem UZK keine besondere Relevanz besaß, denn die Vorteile waren im alten Zollrecht einfach zu gering und der Aufwand zu hoch, wurde dieser mit dem Unionszollkodex aufgewertet.
Für den Erhalt des Newsletters erteilen Sie uns bitte nachstehende Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke des Newsletterversands und -auswertung. Die Anmeldung erfolgt aus Sicherheitsgründen nach einem „Double-Opt-In“-System. Ihre Anmeldung ist hierbei erst gültig, wenn Sie zusätzlich einen Link bestätigen, den wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse übermitteln. Eine Anmeldung zu unserem Newsletter ist aufgrund rechtlicher Vorgaben erst ab 14 Jahren möglich!
Ich stimme zu, dass prodata GmbH meine personenbezogenen Daten für Zwecke des Versands eines E-Mail-Newsletters und für hiermit verbundene Auswertungen/Erfolgsmessungen (Auswertung, ob und wie oft Newsletter geöffnet wurden, Interessenslage) verarbeitet. Ohne Einwilligung kann ich den Newsletter nicht beziehen.
Ich kann meine freiwillige Zustimmung jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu kann ich den Abmeldelink, der in jedem Newsletter enthalten ist, nutzen, oder die prodata GmbH per E-Mail, Post oder Telefon kontaktieren. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Widerrufszeitpunkt nicht. Das Abonnieren des Newsletters ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der prodata GmbH. Informationen zum Datenschutz und zu meinen Rechten sind unter https://www.prodata.at/datenschutzerklaerung/ abrufbar.