Zollbehörde passt Fristen und Verfahrensabläufe den Corona-Maßnahmen an

Die WKO gibt im Außenwirtschaft Weekly vom 31.03.2020 bekannt, dass Erleichterungen im Bezug auf Fristen und Verfahrensabläufe im Zollwesen gewährt werden. Diese erlauben während der anhaltenden Krise unter anderem Fristüberschreitungen im Zollverfahren, Zahlungserleichterungen, paperless transport, etc. Diese Maßnahmen wurden gesetzt um Zoll- und Logistikmitarbeiter im Teleworking zu entlasten, Mitarbeiter im Transportaußendienst zu schützen und den Warenverkehr aufrecht halten zu können.

Wie auch bereits in unserem Newsletter von voriger Woche bekanntgegeben, gibt es nun weitere Erleichterungen im österreichischen Zollwesen. So ist zum Beispiel die Annahme bzw. Übergabe von Ausfuhr- oder Versandbegleitdokumenten bei der Ausgangs- bzw. Durchgangs-/Bestimmungszollstelle nicht mehr zwingend notwendig, solange die Zollregistrierungsnummer MRN zwecks Gestellung der Waren bei der zuständigen Zollstelle in anderer Form z.B. via (E-Mail, SMS oder auch WhatsApp, falls bekannt…) übermittelt wird. Dies betrifft allerdings nur physische Dokumente und nicht elektronische Meldungen via e-zoll.

Können Fristen wegen pandemiebedingter Umstände nicht eingehalten werden, können entsprechend begründete Fristverlängerungsanträge auch nach Ablauf der regulären Antragsfrist eingereicht werden. Welche Fristen davon genau betroffen sind, lesen Sie bitte in der Erweiterten Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus) nach.

Drohen ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art können Zahlungserleichterungen, wie die Aussetzung von Zahlungsfristen und Kreditzinsen gewährt werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte ebenso der Findok-Seite des BMF.

Alle weiteren Unterstützungsmaßnahmen durch die österreichischen Zollämter finden Sie ebenfalls dort.  

Weitere Informationen

Vorgangsweise der Zollämter im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 – Informationsseite der WKO

Erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus) – Findok BMF

Achtung: Diese Information wird fortlaufend überarbeitet. Aus technischen Gründen wird hierbei jeweils ein neues Dokument online gestellt. Bitte überprüfen Sie immer die Aktualität dieses Dokuments. In der Kopfzeile finden Sie einen Hinweis darauf (siehe Foto unten).

Findok Seite BMF

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