Brexit beseitigt bestehende Zollaussetzungen

Mit dem Ausstieg von Großbritannien aus der EU sollen nun auch Zollaussetzungen auf bestimmte Warengruppen, welche in Vergangenheit vom Vereinigten Königreich beantragt wurden, beendet werden. Und dies obwohl andere EU-Mitgliedstaaten ebenso von diesem Recht Gebrauch machen und sich dadurch Einfuhrzölle ersparen. Betroffene Unternehmen können sich jetzt an das BMF wenden um selbst einen Antrag zu stellen.

Ab 31.12.2020 soll der zollfreie Import einiger weniger Materialen (zur Liste) nicht mehr möglich sein. Unternehmen, die diese Zollerleichterungen aber auch in Zukunft in Anspruch nehmen wollen, müssen sich bis spätestens September 2020 an das Bundesministerium für Finanzen wenden. Dazu nehmen Sie bitte möglichst schnell über Zollaussetzungen@bmf.gv.at Kontakt auf. Sollten Sie Produkte auf unten genannter Liste nicht selbst einführen, sondern über einen Händler beziehen, wird gebeten sich bitte dennoch mit dem BMF in Verbindung zu setzen.

Welche Warengruppen sind betroffen?

Die Liste ist zum Glück nicht umfangreich. Vornehmlich davon betroffen sind organisch chemische Erzeugnisse oder andere Erzeugnisse der chemischen Industrie, unedle Metalle und Farbmittel. Eine genaue Liste finden Sie untenstehend.

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